Flächenfrass in Bayern: Triebkräfte und Folgen
12. April 2018
Referenten:
- Prof. Dr. Hubert Weiger, BUND Naturschutz in Bayern e.V., Landesvorsitzender
- Klaus Leidorf, Luftbilddokumentator „Flächenfraß vorher / nachher“
Moderation: Dr. Helmut Paschlau, Die Umwelt-Akademie e.V., Vorstand
Link folgt noch. Das waren die Luftdokumentationsbilder über „Flächenfraß in Bayern“, real life.
Dank an Klaus Leidorf, den engagierten Luftfotografen, im „richtigen Leben“ Luft-Archäologe. Er dokumentiert von seinem Flugzeug aus alle interessanten Objekte, eben auch „vorher/nachher“: Flächenverbrauch in Bayern durch Gewerbegebiete, Siedlungsbau, Autobahnen, Parkplätze. Und er macht das Kernproblem im wahrsten Sinne augenscheinlich.
Dank auch an Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland, BUND, für seinen engagierten Vortrag „Flächenfraß in Bayern: Triebfedern und Folgen“. Den Link finden Sie hier.
In Bayern wird täglich >13 Hektar freies Land in Siedlungen, Gewerbegebiete oder Straßen umgewandelt.
Das ist der Verlust einer Fläche von der Größe des Ammersees – jedes Jahr.
Dass der Flächenverbrauch und damit der Verlust von Boden eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit ist, das haben nicht nur Naturschützer längst erkannt: Boden ist nicht vermehrbar, er ist zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Menschen. Mit seiner Versiegelung geht nicht nur (in Bayern einmalig hochwertiges) Acker- und Weideland, sondern auch wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen – Stichwort Insektensterben – sowie Schönheit und Erscheinungsbild der natürlichen Umgebung unwiederbringlich verloren.
Doch die Zeit für Änderung scheint reif: Nach Unterschrift von >46.000 Wahlberechtigten für das Volksbegehren „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“, und damit Erreichen der doppelten Zahl der erforderlichen Stimmen, wird es 2018 voraussichtlich einen Bayern-weiten Volksentscheid gegen den Flächenfraß geben. Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn sich 10% der Wahlberechtigten, knapp 1 Mio., innerhalb von vorgegebenen 14 Tagen in den Rathäusern Bayerns in Listen eingetragen haben werden.
Schon die Vor-Vor-Bundesregierung hatte als Nachhaltigkeits-Ziel beschlossen, bis 2030 den Flächenverbrauch in Deutschland auf max. 30 Hektar (ha) pro Tag zu reduzieren; auf Bayern würde demnach ein Anteil von max. 4,7 ha entfallen. Hauptziel des angestrebten Volksentscheids ist die Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ab 2020 mit der Vorgabe einer Reduzierung der Flächenumwandlung auf durchschnittlich max. 5 ha pro Tag für ganz Bayern – moderat also und in Übereinstimmung mit Bundes-Zielen, denen Bayern zugestimmt hat. Und es war doch im Bayer. Bodenschutzprogramm von 1991 bereits regierungsamtlich vorgegeben, dass ein Ausgleich zwischen neuen Flächennutzungsansprüchen und der Rekultivierung bzw. Renaturierung bisher für Siedlung, Verkehr und Infrastruktureinrichtungen beanspruchter Flächen anzustreben sei – Rückbau also bei Flächen-Neubeanspruchung, und im gleichen Umfang, wie Weiger betonte.
Doch dem steht die kommunale Selbstverwaltung – anders ausgedrückt: Die zeitungsbekannte „Bürgermeister-Gier nach Gewerbesteuereinnahmen“ – entgegen, der Wettbewerb um Firmenansiedlungen, der Flächendruck aus immer höheren Wohn- (und Auto-) Flächen-Ansprüchen der Bürger (bei gleichzeitigem Leerfallen ländlicher Räume), dem langjährigen Aushöhlen der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Landes- und Regionalplanung mit der darin verankerten Verpflichtung zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Sozialpflichtigkeit von (Boden-) Eigentum.
Dass die Bayer. Staatsregierung selbstverständlich seit Jahren ganz heftig gegen Flächenfraß und für Erhalt der Natur ist, wissen wir alle. Steht in jeder Heimat-Hochglanz-Broschüre über das schöne Bayern. Dass die Staatsregierung aber auch zugleich gegen den Volksentscheid „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ ist, hat sie am 10.04.2018 förmlich beschlossen: Sie wird den Bayer. Verfassungsgerichtshof anrufen, weil die Initiative gegen den Flächenfraß verfassungswidrig sei, weil die Kriterien für die Umsetzung der geforderten jährlichen Begrenzung des Flächenverbrauchs auf max. 5 Hektar/Tag fehlen würden.
Dass es dabei aber um etwas ganz anderes geht, zeigt der Auszug aus dem Kabinettsbeschluss vom 10.04.2018 deutlich, in dem es heißt: „das Fristengefüge (in dem weiteren Verfahren für den Volksentscheid, AdV) würde es zulassen, bei einer eventuellen Zulassung durch den Verfassungsgerichtshof die zweiwöchige Eintragungsfrist so zu wählen, dass das Volksbegehren erst nach der Landtagswahl durchgeführt werden kann“. Der Streit über den Flächenfraß soll also aus dem Wahlkampf bis Herbst 2018 herausgehalten werden – so vermutet, vielleicht nicht ganz zu Unrecht, die Süddeutsche Zeitung (SZ, 12.04.2018, S. 18).
Auf die Entscheidung des Bayr. VGH darf man gespannt sein; denn – wie Weiger intensiv darstellte – hat der VGH in Sachen Umwelt schon mehrfach deutlich gegen die Meinung von CSU und Staatsregierung entschieden. Auch sei die Bayer. Verfassung in ihrem Artikel 141(1) sehr klar: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. (...)“.
So bestand Einigkeit in der Diskussion: Ausschließlich eine gesetzliche Begrenzung des täglichen Flächenverbrauchs von max. 5 Hektar pro Tag genügt nicht: Es muss (wieder) ein gesellschaftspolitischer Konsens hergestellt werden über Ausgleich von Flächennutzung und Naturerhalt, über gemeinwohlorientiertes Planungsrecht, flächenreduzierende Regionalentwicklung und flächensparendes Bauen, über Boden-, Umwelt- und Naturschutz, gemeinwohlorientierte Grund- und Gewerbesteuern, qualitatives statt quantitatives Wachstum… Es ist noch viel zu diskutieren, viel zu tun, bis das Volksbegehren mit der Beendigung des Flächenfraßes in Bayern wirksam werden kann!
Dr. Helmut Paschlau
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das „Bürgerbegehren gegen Flächenfraß“ in Bayern: Die Informationen dazu finden Sie hier. Sowie die näheren Detaills zu dem Thema "Bürgerbegehren Grünflächen in München" erhalten Sie hier.
Quellenangabe: Prof. Hubert Weiger, Bund- Foto Puder
Quellenangabe: Gündelkofen, Bayern vorher Gündelkofen, Bayern nachher
Luftbilddokumentation von Herrn Klaus Leidorf