Dr. Katharina Bader-Plabst: "Te Awa Tupua & Co. - Rechte der Natur in Aotearoa, Neuseeland"
Vortrag am 22. Juni 2026 um 19 Uhr im münchner zukunftsalon oekom e.V. :
Der Whanganui-Fluss in Neuseeland erhielt 2017 als weltweit erstes Ökosystem die gleichen Rechte wie eine juristische Person.
Diese umweltrechtliche Pionierleistung, verankert durch den »Te Awa Tupua«-Act, beendete einen jahrzehntelangen Streit der indigenen Māori mit dem neuseeländischen Staat. Erstmals wurden ein Fluss und sein Ökosystem als »ein unteilbares und lebendiges Ganzes« mit all »seinen physischen und metaphysischen Elementen« und »intrinsischem Wert« anerkannt und als Persönlichkeit mit allen »Rechten, Befugnissen, Pflichten und Verbindlichkeiten einer juristischen Person« ausgestattet.
In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise findet die neuseeländische Gesetzgebung und Rechtsprechung zu den Rechten der Natur auch in anderen Ländern immer mehr Beachtung. Der Vortrag wird einen Überblick über die Hintergründe und Inhalte der Eigenrechtsgesetzgebung in Aotearoa bieten, aber auch der Frage nachgehen, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind.
Dr. Katharina Bader-Plabst hat 2017/18 in Auckland/Neuseeland ihren Masterstudiengang in Umweltrecht absolviert und wurde 2023 mit einer Arbeit über »Natur als Rechtssubjekt – die neuseeländische Rechtssetzung als Vorbild für Deutschland« promoviert. Sie arbeitet als Anwältin und ist Lehrbeauftragte an der Hochschule Deggendorf.
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Vortrag:Te Awa Tupua & Co - Rechte der Natur in Aotearoa, Neuseeland
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Dr. Katharina Bader-Plabst, LL.M. (Auckland)
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Montag, den 22. Juni 2026, Beginn: 19.00 Uhr
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münchner zukunftssalon oekom e.V., Goethestr. 28 (Rückgebäude), 80336 München oder Online-Livestream per ZOOM