Bayerisches Klimaschutz-Gesetz - noch zu unverbindlich?
Bayerisches Klimaschutz-Gesetz:
Noch viel zu viele Unverbindlichkeiten!
mit Richard Mergner,
Landesvorsitzender, BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Grundsätzlich löblich und auch mehr als erforderlich: Ein Klimaschutz-Gesetz für Bayern.
Aber dann bitte ein wirkungsvolles und kein weichgespültes Placebo!
Ein hoffnungsvolles Zeichen: Am 07. Oktober 2020 beschloss das Europäische Parlament, das EU-weite Klimaschutzziel von bisher 40% CO2-Reduktion (gegenüber 1990) bis 2030 auf -60% anzuheben! Das hatte kaum jemand für möglich gehalten. Das soll nun Gesetz für alle EU-Staaten werden, auch für Deutschland und damit auch Bayern!
Doch Bayern muss jetzt kräftig nachziehen: Wir brauchen ein Bayerisches Klimaschutzgesetz, das seinen Namen verdient! Das bisher im aktuellen Gesetzesvorschlag unverbindlich formulierte Ziel, 55 Prozent der Treibhausgase bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 einzusparen, reicht bei weitem nicht aus, um die Erderwärmung auf bis +1,5° C gegenüber vorindustrieller Zeit (Paris, 2015) zu begrenzen. Legt man die aktuellsten wissenschaftlichen Daten des „Weltklimarat“, des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen, zu Grunde, stehen Bayern insgesamt nur noch 0,7 Milliarden Tonnen Treibhausgase zum Ausstoß zur Verfügung. Dies erfordert eine Reduktion der Treibhausgase um mehr als 67% von jetzt bis 2030 und dann Null Emissionen ab 2040!
Wir können uns im wahrsten Sinne des Wortes keine zweite Krise leisten, die milliardenschweren Maßnahmen zur Abmilderung der Corona-Krise müssen gleichzeitig ein kräftiges „Konjunkturprogramm Nachhaltigkeit“ mit einem Schwerpunkt auf Klimaschutz auch für und in Bayern werden. Insbesondere in den Bereichen der Energieeffizienz, des naturverträglichen, dezentralen Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Regionalisierung von Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung, einer neuen Mobilitätspolitik mit besserem öffentlichem Personennahverkehr und grüner Infrastruktur auch in den Städten – so ein neuer klimafreundlicher Aufbruch ist erforderlich und mit dem Einsatz von Steuergeldern auch möglich! Das muss sich – nicht nur mit nachgebesserten Zielen – in konkreten und verbindlichen Maßnahmen im Bayerischen Klimaschutz-Gesetz wiederfinden!
Wer? Richard Mergner, Landesvorsitzender, BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Wann? Dienstag, 09.02.2021, 19:00 - 20:30 Uhr
Wo? Online: Anmeldung und Anmeldebestätigung erforderlich unter: https://bn-muenchen.de/events/bayerisches-klimaschutz-gesetz/
Zum Weiterlesen:
Bayerisches Klimaschutz-Gesetz, Fassung 19.11.2019: https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz/doc/bayerisches_klimaschutzgesetz.pdf
Schwerpunktpolitik Klimaschutz, Staatsregierung Bayern: https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz/kurzfassung.htm
Eine Veranstaltung des BUND Naturschutz in Bayern e.V. in Kooperation mit:
Diese Veranstaltung ist Teil des Münchner Klimaherbst 2020/2021
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BAYERISCHES KLIMASCHUTZ-GESETZ: NOCH VIEL ZU VIELE UNVERBINDLICHKEITEN!
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Richard Mergner, Landesvorsitzender, BUND Naturschutz in Bayern e.V.
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Dienstag, 09.02.2021, 19:00 - 20:30 Uhr